Mehrparteienhaus mit Mietwohnungen in der Metropolregion Rhein-Neckar

Immobilie vermieten

Vermieten, ohne den Aufwand zu haben

Mietpreis einordnen, Exposé erstellen, Besichtigungen führen, Bonität prüfen, Vertrag und Übergabe: Wir übernehmen den ganzen Ablauf. Sie entscheiden am Ende, wer einzieht.

Ihre Situation

Wann Eigentümer uns mit der Vermietung beauftragen.

Vermieten ist kein Nebenjob. Der Anlass entscheidet, wie schnell es gehen muss und wie genau geprüft wird.

Der Mieter hat gekündigt

Zwischen Kündigung und Neuvermietung liegen Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Übergabe. Wir übernehmen den ganzen Ablauf, damit kein Monat Leerstand entsteht.

Geerbte Wohnung, aber kein Verkauf

Sie wollen die Immobilie in der Familie behalten und trotzdem Erträge daraus. Wir vermieten sie, ohne dass Sie sich um Mietrecht und Mieterauswahl kümmern müssen.

Geerbte Immobilie: Ihre Möglichkeiten

Kapitalanlage neu besetzen

Bei einer Anlagewohnung entscheidet der Mieter über die Rendite. Wir suchen nicht den Schnellsten, sondern den, der die Wohnung lange und zuverlässig hält.

Keine Zeit für Besichtigungen

Zwanzig Anfragen am Tag, Termine am Abend, Rückfragen am Wochenende. Wir führen die Besichtigungen und melden uns erst, wenn eine belastbare Auswahl steht.

Wohnzimmer einer vermieteten Eigentumswohnung

Geprüft vor der Unterschrift

Keine Mieterauswahl ohne Bonitätsnachweis und Selbstauskunft.

Was wir übernehmen

Sie bleiben Eigentümer. Den Aufwand haben wir.

Vermieten heißt heute: Exposé, Portale, Anfragenflut, Besichtigungen, Bonität prüfen, Unterlagen einsammeln, Vertrag aufsetzen, Wohnung übergeben. Jeder einzelne Schritt hat seine eigenen Fallstricke, und einer davon kostet schnell eine Jahresmiete.

Wir machen das als Paket. Sie entscheiden am Ende, wer einzieht, und bekommen die geprüften Unterlagen auf den Tisch, nicht einen Stapel Bewerbungen.

  • Mietpreis mit BegründungWir ordnen Ihre Wohnung in das örtliche Mietniveau ein und sagen Ihnen, was realistisch erzielbar ist, statt Ihnen eine Wunschzahl zu bestätigen.
  • Exposé und PortaleFotos, Grundriss und Beschreibung inklusive der Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Veröffentlichung auf den gängigen Portalen.
  • Besichtigungen und VorauswahlWir übernehmen die Termine und filtern vorher. Sie sehen nur die Bewerber, die Unterlagen und Bonität tatsächlich mitbringen.
  • Unterlagen und VertragSelbstauskunft, SCHUFA, Gehaltsnachweise und Vormieterbescheinigung holen wir ein und prüfen sie. Den Mietvertrag bereiten wir vor.
  • Übergabe mit ProtokollZählerstände, Schlüsselzahl und Zustand jedes Raums werden dokumentiert. Das ist die Grundlage, auf die Sie sich beim Auszug berufen können.
Vermietung anfragen

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Schlüsselübergabe.

Fünf Schritte. Sie sind bei jedem eingebunden, aber keiner liegt auf Ihrem Schreibtisch.

  1. Wohnung ansehen, Miete einordnen

    Wir schauen uns die Wohnung persönlich an und ordnen sie in das örtliche Mietniveau ein. Dabei klären wir auch, ob für Ihre Lage die Mietpreisbremse gilt.

  2. Unterlagen und Energieausweis

    Wir prüfen, was vorliegt, und besorgen, was fehlt. Ohne gültigen Energieausweis darf eine Wohnung nicht beworben werden.

  3. Vermarktung

    Exposé mit Fotos und Grundriss, Veröffentlichung auf den Portalen, Bündelung aller Anfragen bei uns. Ihre Telefonnummer steht nirgends.

  4. Besichtigungen und Prüfung

    Wir führen die Termine, sammeln die Unterlagen ein und prüfen Bonität und Angaben. Sie bekommen eine Auswahl mit Einschätzung, nicht einen Stapel.

  5. Vertrag und Übergabe

    Mietvertrag vorbereiten, Termin koordinieren, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Zustand. Danach sind Sie Vermieter mit allem Nötigen in der Hand.

Vermietung

Unterlagen für Mietinteressenten.

Folgende Unterlagen sind nötig, um ein Stück näher zum Mietvertrag zu kommen.

Person und Bonität

  • Kopie des Personalausweises oder der Aufenthaltsgenehmigung
  • Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Ausgefüllte Selbstauskunft
  • Persönliche SCHUFA-Auskunft
  • Vormieterbescheinigung

Versicherungen

  • Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Abschluss einer HausratversicherungNur sofern Gegenstände des Vermieters zur Nutzung überlassen werden.

Die Liste gilt für Mietinteressenten. Als Vermieter müssen Sie nichts davon beibringen. Wir holen die Unterlagen ein und prüfen sie für Sie.

Unterlagen gemeinsam durchgehen

Woran es bei Vermietern meistens scheitert

Vier Fehler, die eine Vermietung teuer machen.

Keiner davon fällt beim Einzug auf. Alle vier fallen beim Auszug auf.

Die Miete zu hoch ansetzen

Eine zu teure Wohnung bleibt stehen. Zwei Monate Leerstand kosten mehr, als die höhere Miete im ganzen Jahr einbringt.

Besser: Von Anfang an marktgerecht anbieten und die Wohnung schnell besetzen, statt den Preis später sichtbar zu senken.

Auf Bonitätsprüfung verzichten

Ein sympathischer Ersttermin sagt nichts über Zahlungsfähigkeit. Mietausfall und Räumung dauern Monate und kosten mehr als jede Provision.

Besser: Selbstauskunft, SCHUFA und Gehaltsnachweise vor der Unterschrift einsehen und gegenlesen.

In der Selbstauskunft zu viel fragen

Fragen nach Schwangerschaft, Religion, Parteizugehörigkeit oder Krankheiten sind unzulässig. Wer sie stellt, riskiert Ansprüche nach dem AGG und einen Datenschutzverstoß.

Besser: Nur erheben, was für das Mietverhältnis nötig ist, und erst zu dem Zeitpunkt, zu dem es nötig ist.

Ohne Übergabeprotokoll übergeben

Ohne dokumentierten Anfangszustand lässt sich beim Auszug nicht mehr belegen, welcher Schaden vom Mieter kam. Die Kaution hilft dann nicht.

Besser: Zustand jedes Raums, Zählerstände und Schlüsselzahl bei Ein- und Auszug protokollieren, von beiden Seiten unterschrieben.

Regeln, die für Ihre Vermietung gelten

Was das Gesetz vorgibt.

Vermietung ist stärker reguliert als Verkauf. Vier Punkte entscheiden darüber, ob Ihr Mietvertrag hält und was Sie verlangen dürfen.

Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie Ihr Fall konkret zu behandeln ist, klärt Ihr Steuerberater, auf Wunsch stellen wir den Kontakt her.

Bestellerprinzip

Die Maklerprovision zahlt, wer den Auftrag gegeben hat. Bei Wohnraum darf vom Mietinteressenten nur dann ein Entgelt verlangt werden, wenn er selbst den Suchauftrag erteilt hat. Was wir für unsere Arbeit berechnen, steht im Vermittlungsauftrag.

§ 2 Abs. 1a WoVermittG

Mietpreisbremse

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Gemeinden dazugehören, legt die Verordnung des jeweiligen Bundeslandes fest. Wir prüfen das für Ihre Adresse mit.

§§ 556d ff. BGB

Energieausweis

Der Energieausweis muss bereits in der Anzeige mit Pflichtangaben erscheinen, spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Fehlt er, droht ein Bußgeld.

§§ 80, 87 GEG

Kaution

Die Mietsicherheit darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen und das Geld muss getrennt von Ihrem Vermögen und verzinst angelegt werden.

§ 551 BGB

Vermietung anfragen

Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Wohnung.

Wir melden uns persönlich, meist innerhalb von 24 Stunden, und sagen Ihnen offen, was realistisch zu erzielen ist.

  • Einordnung in das örtliche Mietniveau, kostenlos
  • Prüfung, ob die Mietpreisbremse für Ihre Lage gilt
  • Unverbindlich, ohne Auftrag und ohne Druck
5,0 aus 25 Google-Rezensionen0621 18155333

Kostenlose Erstberatung

von Sebastian Pape · ca. 1 Minute

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Häufige Fragen

Vermietung: was Eigentümer uns fragen.

Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermittG: Es zahlt, wer den Makler beauftragt hat. Beauftragen Sie uns als Vermieter mit der Vermietung, rechnen wir mit Ihnen ab, nicht mit dem Mieter. Die Höhe steht im Vermittlungsauftrag und wird vorher besprochen.

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