Ihr Energieausweis, ohne Umwege.
Sebastian Pape kommt zu Ihnen, nimmt die Gebäudedaten vor Ort auf und erstellt den passenden Ausweis. Welche Ausweisart Sie brauchen, klären wir vorher gemeinsam.
- Aufnahme vor Ort durch Ihren Ansprechpartner
- Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Wohnhaus und Gewerbe
- Beratung zu Ausweisart, Baujahr und Anlass

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Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Sebastian Pape klärt mit Ihnen, was Sie brauchen, und stimmt den Termin vor Ort ab. Lieber zurückgerufen werden? Hinterlassen Sie Ihre Nummer im Formular weiter unten.
Leistungen
Der passende Ausweis für Ihr Gebäude.
Welche Ausweisart Sie brauchen, hängt von Gebäudeart, Baujahr und Anlass ab. Sind Sie unsicher, wählen Sie im Formular „Noch unklar“, wir beraten Sie.
Wohngebäude
Bedarfsausweis Wohngebäude
Berechnet aus Bauweise, Dämmung und Anlagentechnik, unabhängig davon, wie viel die Bewohner heizen (§ 81 GEG). Vorgeschrieben bei Neubauten und bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sofern sie nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen (§ 80 Abs. 3 GEG).
Verbrauchsausweis Wohngebäude
Grundlage ist der tatsächliche Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser, bereinigt um die Witterung (§ 82 GEG). Möglich bei Häusern mit fünf oder mehr Wohnungen und bei jüngeren oder bereits modernisierten Gebäuden. Sie liefern die Verbrauchsabrechnungen, wir übernehmen den Rest.
Gewerbe
Bedarfsausweis Gewerbe
Rechnerischer Ausweis für Nichtwohngebäude wie Büro, Praxis, Laden oder Lager, auf Basis von Gebäudehülle, Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung. Bei Neubauten vorgeschrieben.
Verbrauchsausweis Gewerbe
Für bestehende Nichtwohngebäude auf Grundlage der Verbrauchswerte für Wärme und Strom. Welche Abrechnungen dafür nötig sind, klären wir vorab mit Ihnen.
Welcher Ausweis passt?
Baujahr und Bauantrag
Entscheidend ist meist das Datum des Bauantrags. Liegt er vor dem 1. November 1977 und hat das Haus weniger als fünf Wohnungen, brauchen Sie in der Regel einen Bedarfsausweis. Wurde das Gebäude seitdem auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht, ist auch ein Verbrauchsausweis möglich.
Anzahl der Wohnungen
Bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen haben Sie unabhängig vom Baujahr die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Für Neubauten gibt es immer den Bedarfsausweis.
Anlass: Verkauf, Vermietung, Neubau
Pflicht ist der Ausweis bei Neubau, Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing (§ 80 GEG). Er gilt zehn Jahre. Liegt noch ein gültiger Ausweis vor, prüfen wir, ob er weiter verwendet werden kann.
Was wir für den Bedarfsausweis aufnehmen
Gebäudehülle
Außenwände, Fenster und Außentüren mit Verglasung und Rahmen, Dach oder oberste Geschossdecke, Kellerdecke oder Bodenplatte. Jeweils mit Aufbau, Dämmung und dem Jahr, in dem etwas erneuert wurde.
Beheizte Räume und Flächen
Welche Räume beheizt sind, ob Keller oder Dachgeschoss dazugehören, dazu die Maße für die Gebäudenutzfläche. Vorhandene Grundrisse oder Baupläne helfen, sind aber keine Voraussetzung.
Heizung, Warmwasser, Lüftung
Art und Baujahr des Wärmeerzeugers, Energieträger, Verteilung und Heizkörper, die Warmwasserbereitung sowie Lüftung oder Klimatechnik. Wenn vorhanden, auch Solarthermie oder Photovoltaik.
Modernisierungen
Was wann saniert wurde, etwa neue Fenster, gedämmtes Dach oder eine neue Heizung. Rechnungen oder Nachweise dazu legen Sie beim Termin einfach bereit.
Was wir für den Verbrauchsausweis brauchen
Was der Verbrauchsausweis braucht
Die Abrechnungen für Heizung und Warmwasser aus drei zusammenhängenden Jahren, den Energieträger, Baujahr von Gebäude und Heizung, die Anzahl der Wohnungen und Angaben zu längerem Leerstand in diesem Zeitraum.
Ausstellung
Ausstellung nach § 88 GEG
Der Ausweis wird von einer Fachperson ausgestellt, die nach dem Gebäudeenergiegesetz dazu berechtigt ist. Jeder Ausweis erhält eine Registriernummer der Registrierstelle (§ 98 GEG).
5,0★
Google-Bewertung an 5 Standorten
25+
Bewertungen, alle mit 5 Sternen
5
Standorte in zwei Metropolregionen
1
Ansprechpartner, von Anfang bis Übergabe
Google-Bewertungen
Was Kunden über uns sagen.
5,0 aus 25 Google-Rezensionen
Unveränderte Auswahl aus unserem öffentlichen Google-Profil (Stand: 19. September 2026). Google setzt ein angemeldetes Konto voraus; ob jede Person Kundin oder Kunde war, prüfen wir nicht zusätzlich nach. Wir bezahlen und löschen keine Bewertungen.
Anfrage
Jetzt Beratung anfragen.
Sie wissen nicht, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir klären es in wenigen Minuten.

Ihr Ansprechpartner
Sebastian Pape
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Häufige Fragen
Fragen zum Energieausweis.
Die Abrechnungen für Heizung und Warmwasser aus drei zusammenhängenden Jahren, der Energieträger, das Baujahr von Gebäude und Wärmeerzeuger, die Anzahl der Wohnungen und Angaben zu längerem Leerstand in diesem Zeitraum. Für den Bedarfsausweis nehmen wir zusätzlich Gebäudehülle, beheizte Räume und Anlagentechnik vor Ort auf.