
Ihr Hauptservice
Ihre Immobilie verkaufen zum besten Preis.
Von der ehrlichen Bewertung vor Ort über die Vermarktung bis zur Übergabe: Wir übernehmen den gesamten Verkauf für Sie, inklusive Renovierungs-Check und Rundum-Service.
5,0★
Google-Bewertung an 5 Standorten
25+
Bewertungen, alle mit 5 Sternen
5
Standorte in zwei Metropolregionen
1
Ansprechpartner, von Anfang bis Übergabe

Bewertung vor Ort
Kostenlos, unverbindlich und mit einer Zahl, die wir Ihnen erklären können.
Der Preis
Die höchste Bewertung ist selten der höchste Verkaufspreis.
Wer drei Makler zur Bewertung einlädt, bekommt oft drei Zahlen, und die höchste klingt am besten. Sie ist es meistens nicht: Ein zu hoher Einstiegspreis kostet genau die Wochen, in denen eine Immobilie die meiste Aufmerksamkeit bekommt.
Die ersten drei bis vier Wochen entscheiden. In dieser Zeit sehen alle Interessenten das Objekt, die seit Monaten suchen. Passt der Preis nicht, warten sie ab, und jede spätere Reduzierung bestätigt ihnen, dass sich weiteres Warten lohnt.
Wir sagen Ihnen deshalb vorher, was Ihre Immobilie im Markt trägt, und begründen die Zahl mit Lage, Zustand und vergleichbaren Verkäufen. Wenn mehr drin ist, sagen wir das genauso.
- Bewertung vor Ort statt Online-RechnerEin Algorithmus sieht keinen Sanierungsstau, keinen Gartenzuschnitt und keine Nachbarschaft.
- Preisstrategie statt WunschpreisWir legen vor der Vermarktung fest, wie verhandelt wird und wo Ihre Grenze liegt.
- Ehrlich auch nach untenGibt der Markt Ihre Vorstellung nicht her, erfahren Sie das vorher von uns und nicht nach drei Monaten Standzeit.
So läuft es ab
In vier Schritten zum besten Preis.
Kein Fachchinesisch, keine Überraschungen. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes passiert.
Kennenlernen & Bewertung
Wir schauen uns Ihre Immobilie persönlich an, kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung statt einer Software-Zahl.
Renovierungs-Check
Wir zeigen Ihnen konkret, welche Maßnahme den Verkaufspreis steigert und welche Sie sich sparen können. Auf Wunsch mit Handwerker-Koordination.
Vermarktung
Professionelle Fotos, ein Exposé, das verkauft, und Besichtigungen ausschließlich mit geprüften Interessenten. Sie lehnen sich zurück.
Verkauf & Übergabe
Wir verhandeln für Sie, begleiten den Notartermin und organisieren auf Wunsch Umzug und Entrümpelung gleich mit.
Kostenlose Erstberatung
In drei Fragen zu Ihrer ersten Einschätzung.
Sagen Sie uns, worum es geht und wann Sie verkaufen möchten. Sebastian meldet sich persönlich. Kein Callcenter, kein automatisch erzeugter Bericht.
- Persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
- Kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie erst in einem Jahr verkaufen
- Ein Ansprechpartner von der ersten Frage bis zur Schlüsselübergabe

Kostenlose Erstberatung
von Sebastian Pape · ca. 1 Minute
ObjektSchritt 1 von 3
Wertfaktoren
Was den Preis Ihrer Immobilie wirklich bestimmt.
Sechs Faktoren stehen in jeder Bewertung, zwei davon können Sie vor dem Verkauf noch beeinflussen.
Mikrolage vor Makrolage
Nicht die Stadt entscheidet, sondern die Straße: Verkehr, Nachbarbebauung, Ausrichtung, Nahversorgung, Schulweg. Zwei Objekte im selben Viertel können eine Preisklasse trennen.
Zustand und Instandhaltungsstau
Dach, Fenster, Heizung, Leitungen: Käufer rechnen jede sichtbare Maßnahme in Euro um, in der Verhandlung großzügiger, als sie tatsächlich kostet.
Energetischer Zustand
Seit die Heizkosten Teil der Kaufentscheidung sind, steht der Energieausweis früh im Gespräch. Vorzulegen ist er beim Verkauf ohnehin.
Grundriss und Flächen
Nicht die Quadratmeterzahl zählt, sondern ihr Zuschnitt: nutzbare Räume statt Verkehrsfläche, Tageslicht und ein Bad, das zur Personenzahl passt.
Rechte und Lasten im Grundbuch
Wegerecht, Wohnrecht, Erbbaurecht, eine alte Grundschuld: Was in Abteilung II und III steht, verhandelt der Käufer mit, und er rechnet es lieber zu hoch an.
Zeitpunkt und Nachfrage
Zinsniveau, Jahreszeit und wie viele vergleichbare Objekte gerade angeboten werden. Den Markt steuern Sie nicht, den Startzeitpunkt schon.
Unterlagen
Was vor der Vermarktung auf dem Tisch liegen sollte.
Vollständige Unterlagen sind kein Formalismus: Ohne sie bekommt der Käufer keine Finanzierungszusage, und ohne Zusage gibt es keinen Notartermin.
Immer erforderlich
- GrundbuchauszugDie Banken der Käufer akzeptieren ihn meist nur, wenn er nicht älter als drei Monate ist.
- Flurkarte / LiegenschaftskarteZeigt Zuschnitt und Grenzen des Grundstücks, beim Katasteramt erhältlich.
- EnergieausweisBeim Verkauf Pflicht: spätestens zur Besichtigung vorzulegen, zum Kaufvertrag zu übergeben (§§ 80, 87 GModG).
- Wohn- und NutzflächenberechnungDie Grundlage jeder Preisangabe pro Quadratmeter und für Käufer die erste Nachfrage.
- Grundrisse und BauzeichnungenLiegen sie nicht mehr vor, finden sie sich in der Regel im Bauaktenarchiv der Gemeinde.
Bei Haus und Grundstück
- Auszug aus dem BaulastenverzeichnisBaulasten stehen nicht im Grundbuch, können die Bebaubarkeit aber spürbar einschränken.
- Auskunft aus dem AltlastenkatasterVor allem bei älteren Öltanks, früherem Gewerbe oder aufgefülltem Gelände relevant.
- Nachweise über SanierungenRechnungen zu Dach, Heizung, Fenstern oder Elektrik sind bares Geld in der Verhandlung.
- Erschließungs- und AnschlussnachweiseBelegt, dass Kanal, Wasser, Strom und Straße abgerechnet sind.
Bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung mit AufteilungsplanRegelt, was Ihnen allein gehört und was der Gemeinschaft, inklusive Sondernutzungsrechten.
- Protokolle der EigentümerversammlungenÜblich sind die letzten drei Jahre. Käufer lesen sie sehr genau.
- Wirtschaftsplan und JahresabrechnungZeigt das laufende Hausgeld und wofür es verwendet wird.
- Höhe der InstandhaltungsrücklageEine gut gefüllte Rücklage ist ein Verkaufsargument, eine leere ein Preisabschlag.
Wenn vermietet ist
- Mietverträge mit allen NachträgenDer Käufer tritt in das laufende Mietverhältnis ein: „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB).
- Aufstellung der Mieten und KautionenKaltmiete, Vorauszahlungen, letzte Erhöhung, hinterlegte Kaution je Einheit.
- NebenkostenabrechnungenMeist die letzten beiden Jahre, denn sie zeigen die tatsächlich umlagefähigen Kosten.
Fehlt etwas? Grundbuchauszug, Flurkarte und Baupläne holen wir mit Ihrer Vollmacht bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauaktenarchiv ein. Sie müssen zu keiner Behörde.
Unterlagen gemeinsam durchgehenKosten
Was der Verkauf kostet und wer was trägt.
Die meisten Positionen stehen fest, bevor die erste Anzeige online geht. Hier stehen sie alle, getrennt nach dem, was Sie zahlen, und dem, was auf den Käufer entfällt.
Die Provision wird geteilt, seit 2020 per Gesetz
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an eine Privatperson gilt seit dem 23. Dezember 2020 § 656c BGB: Beauftragen Sie uns, trägt der Käufer höchstens denselben Anteil wie Sie. Mehr darf ihm nicht auferlegt werden.
Den konkreten Satz vereinbaren wir schriftlich im Maklervertrag. Sie kennen ihn aus dem Erstgespräch, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Fällig wird die Provision erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar geschlossen ist, vorher fließt kein Geld.
Was sonst noch auf Sie zukommt
Energieausweis
50–500 €
Pflicht spätestens zur Besichtigung. Der Verbrauchsausweis liegt am unteren Ende, der aufwendigere Bedarfsausweis am oberen.
Behördliche Auskünfte
50–200 €
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenverzeichnis, Einsicht in die Bauakte: Amtsgebühren, je nach Umfang.
Löschung der Grundschuld
≈ 0,2 %
nur bei BelastungLöschungsbewilligung der Bank, notarielle Beglaubigung und Eintragung. Bemessen wird nach der eingetragenen Grundschuld, nicht nach dem Kaufpreis.
Vorfälligkeitsentschädigung
individuell
nur bei laufendem DarlehenFällt nur an, wenn ein Darlehen vorzeitig abgelöst wird. Nach zehn Jahren Laufzeit besteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB), dann entfällt sie ganz.
Vermarktung: Fotos, Grundrisse, Exposé, Portale und alle Besichtigungen übernehmen wir mit dem Auftrag. Keine Vorkasse, keine Einzelabrechnung, auch dann nicht, wenn der Verkauf länger dauert als geplant.
Was der Käufer trägt
Grunderwerbsteuer
5,0–6,0 %
Trägt im Kaufvertrag praktisch immer der Käufer. 6,0 % in Hessen, 5,0 % in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Notar & Grundbuch
1,5–2,0 %
Beurkundung, Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung. Den Notar wählt üblicherweise der Käufer, weil er die Rechnung bekommt.
Stand: 2026 · Richtwerte, keine Festpreise. Im Einzelfall können weitere Positionen anfallen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fristen & Steuern
Zwei Fristen entscheiden, ob das Finanzamt mitverdient.
Beide lassen sich vor der Vermarktung klären. Manchmal ist es genau diese eine Frage, die den Verkaufstermin um ein paar Monate verschiebt und sich dadurch rechnet.
Stand: 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie Ihr Fall konkret zu behandeln ist, klärt Ihr Steuerberater, auf Wunsch stellen wir den Kontakt her.
Die Zehnjahresfrist
Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, bleibt der Gewinn steuerfrei. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge, nicht die Eintragung im Grundbuch.
§ 23 EStG
Eigennutzung schlägt die Frist
Haben Sie selbst darin gewohnt, durchgehend seit dem Kauf oder im Jahr des Verkaufs und den beiden Kalenderjahren davor, entfällt die Steuer auch innerhalb der zehn Jahre.
§ 23 Abs. 1 EStG
Geerbt? Die Frist läuft weiter
Bei Erbschaft und Schenkung übernehmen Sie das Anschaffungsdatum des Voreigentümers. Oft ist die Frist damit längst abgelaufen. Ein Blick in die alte Kaufurkunde lohnt sich.
§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG
Wie hoch die Steuer ausfällt
Versteuert wird der Gewinn, also Verkaufspreis abzüglich Anschaffungs- und Nebenkosten sowie nachträglicher Herstellungskosten, mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Einen festen Satz gibt es nicht.
§ 23 Abs. 3 EStG
Die Drei-Objekt-Grenze
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, gilt steuerlich schnell als gewerblicher Grundstückshändler, dann greifen Gewerbesteuer und keine Zehnjahresfrist.
BFH-Rechtsprechung
Grunderwerbsteuer: beide haften
Im Kaufvertrag übernimmt sie fast immer der Käufer. Steuerschuldner sind rechtlich aber beide Vertragsteile. Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an Sie wenden.
§ 13 GrEStG
Woran es meistens scheitert
Fünf Fehler, die Eigentümer echtes Geld kosten.
Keiner davon passiert aus Nachlässigkeit. Sie passieren, weil man eine Immobilie ein- oder zweimal im Leben verkauft.
Zu hoch einsteigen und später korrigieren
Der Startpreis bestimmt, wer überhaupt anfragt. Wer zu hoch einsteigt, verliert die Interessenten, die seit Monaten suchen, und reduziert am Ende zweimal.
Besser: Marktgerecht starten und den Verhandlungsspielraum bewusst einplanen, statt ihn auf den Preis aufzuschlagen.
Unterlagen erst suchen, wenn der Käufer da ist
Ein Grundbuchauszug dauert Tage, alte Baupläne aus dem Bauaktenarchiv Wochen. In dieser Zeit kühlt das Interesse ab und die Bank des Käufers wartet.
Besser: Vor der Vermarktung vollständig zusammenstellen, dann liegt beim ersten Termin alles auf dem Tisch.
Vor dem Verkauf noch schnell alles renovieren
Neue Böden, neues Bad, frische Wände: Vieles davon zahlt der Markt nicht zurück, weil Käufer ohnehin nach eigenem Geschmack umbauen.
Besser: Gezielt nur das machen, was den Preis bewegt, den Rest offen ansprechen und im Preis berücksichtigen.
Jeden besichtigen lassen, der anfragt
Offene Besichtigungen ziehen Nachbarn und Neugierige an. Wer ernsthaft kauft, kann meist schon vor dem Termin sagen, wie finanziert wird.
Besser: Vorher qualifizieren, Finanzierungsbestätigung einholen und nur mit geprüften Interessenten besichtigen.
Fristen und Restschuld nicht prüfen
Zehnjahresfrist, laufendes Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigung, ein eingetragenes Wohnrecht: Solche Punkte tauchen sonst erst beim Notar auf.
Besser: Einmal vor der Vermarktung alles durchgehen, das kostet ein Gespräch und verhindert die teuren Überraschungen.
Was Eigentümer sagen
Fünf Standorte, 25 Bewertungen, durchgehend fünf Sterne.
5,0 aus 25 Google-Rezensionen
Alle gezeigten Bewertungen stammen unverändert aus dem öffentlichen Google-Unternehmensprofil von Pape Home Immobilien. Google lässt Bewertungen nur aus angemeldeten Google-Konten zu und entfernt erkannte Fälschungen. Eine eigene Prüfung, ob jede Person tatsächlich Kundin oder Kunde war, nehmen wir nicht vor. Wir bezahlen keine Bewertungen, fordern keine positiven Bewertungen gegen Vorteile ein und lassen keine negativen Bewertungen löschen. Es werden alle Bewertungen angezeigt, positive wie negative. Stand der Übernahme: 19. September 2026.
Häufige Fragen
Was Eigentümer vor dem Verkauf wissen wollen.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses an eine Privatperson wird die Provision seit dem 23. Dezember 2020 geteilt: Der Käufer darf höchstens denselben Anteil tragen wie Sie (§ 656c BGB). Den konkreten Satz vereinbaren wir schriftlich im Maklervertrag. Sie kennen ihn aus dem Erstgespräch. Fällig wird die Provision erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar geschlossen ist.
Nach Immobilientyp
Was möchten Sie verkaufen?
Für jeden Verkaufsfall den passenden Weg. Wählen Sie Ihren Ausgangspunkt.
Wie viel ist Ihre Immobilie wert?
Finden Sie es heraus. Kostenlos, unverbindlich und persönlich. Sebastian meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
